Die Höhe des Ruhegehalts bei Dienstunfähigkeit hängt davon ab wie lange Sie schon verbeamtet sind: Während Ihrer Dienstzeit steigt der Anspruch kontinuierlich.
Außerdem ist entscheidend, ob Sie aufgrund von Krankheit / Freizeitunfall, Dienstbeschädigung oder einem Dienstunfall dienstunfähig werden:
