Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst mit schwerwiegenden Vorerkrankungen, wie z.B. einem akuten Bandscheibenvorfall, haben oft keine Möglichkeit sich gegen das finanzielle Risiko der Dienstunfähigkeit abzusichern. Unsere Experten prüfen für Sie gerne im Vorfeld die Möglichkeiten eines Versicherungsschutzes. Machen Sie deshalb bitte schon bei der Angebotsanforderung möglichst genaue Angaben zum Gesundheitszustand. Selbstverständlich behandeln wir alle Ihre Angaben vertraulich!
Wenn der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung aufgrund von Vorerkrankungen nicht mehr möglich ist, bieten sich eine Dread-Disease-Versicherung (schwere Krankheiten Vorsorge) oder Grundfähigkeitsversicherung an.
Für Beamte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben lohnt sich der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung in der Regel nicht mehr, da fast alle Anbieter die maximale Versicherungsdauer auf 60 Jahre oder sogar auf 55 Jahre begrenzt haben. Für Vollzugsdienst- und uniformierte Beamte gelten anbieterabhängig teilweise noch geringere Altersgrenzen.