"(1)Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
(2)Für Beamte gilt: Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach Satz 1."
Bei diesem Beispiel einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel gelten für Beamte die gleichen Bewertungsgrundsätze wie bei einer Berufsunfähigkeit. Für Beamte, die dienstunfähig aber nicht berufsunfähig sind - weil sie theoretisch eine andere angemessene Tätigkeit ausüben könnten - besteht demnach keine ausreichende Absicherung.
Weitere Informationen zum Unterschied zwischen berufs- und dienstunfähig.