Ein Rentenspruch aus eine privaten Dienstunfähigkeitsversicherung entsteht in der Regel nur wenn das Vertragswerk des Anbieters eine echte Dientunfähigkeitsklausel enthält. Beamten auf Widerruf müssen deshalb bei der Wahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung aufpassen, da sie sonst risikieren bei Dienstunfähigkeit keine Versicherungsleistung zu erhalten.