Bei Beamten auf Probe, deren Dienstunfähigkeit nicht auf eine Dienstbeschädigung zurückzuführen ist, wird das Beamtenverhältnis durch Entlassung beendet. Grundsätzlich ist es möglich dem Beamten einen Unterhaltsbeitrag als Kann-Leistung zu bewilligen. Ein rechtlicher Anspruch auf eine solche Kann-Leistung besteht aber nicht. Sofern die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist, erfolgt eine Versetzung in den Ruhestand mit dem dazugehörigen Ruhegehalt.