Ebenfalls als dienstunfähig kann ein Beamter auch dann angesehen werden, wenn er "infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird."
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist eine Versorgung bei Dienstunfähigkeit aber noch nicht gesichert. Damit wenn ein Beamter dienstunfähig ist, ein Ruhegehalt gewährt werden kann, muss mindestens eine fünfjährige Wartezeit erfüllt sein. Diese wird jedoch in der Regel durch den Vorbereitungsdienst und die Probezeit erfüllt.