Für Studenten und Beamtenanwärter empfiehlt es sich dringend, die Formulierungen der aktuellen Dienstunfähigkeitsklausel zu prüfen. Die Mehrzahl der Anbieter auch mit "vollständigen" und "echten" Dienstunfähigkeitsklauseln schreiben hier Leistungseinschränkungen von maximal 12-72 Monaten Rentenzahlung für Berufsanfänger fest. Nur bei wenigen Anbietern gibt es diese Einschränkungen nicht.
Auf dem Versicherungsmarkt sind im Wesentlichen folgende Versicherungsmodelle zu finden:

mögliche Versicherung bis zum 65. Lebensjahr, keine Einschränkungen für Berufsanfänger in eindeutig formulierter DU-Klausel, keine Nachversicherung notwendig, Monatsrente von 1.200 € bis 1.800 € möglich, günstiges Beitrags/Leistungsverhältnis in Kombination mit einer Risiko-Lebensversicherung.

spezielle Policen/Angebote für Dienstanfänger / Berufsstarter / Studenten einzelner Beamtenversicherer. Versicherung bis zum 60. Lebensjahr, starke Leistungseinschränkungen in der DU-Klausel für BaP/W von 12 Monaten (außer Lehramtsanwärterprojekt) bis maximal 72 Monate Rentenzahlung, günstiger Beitrag und höhere Versicherungsrente für die erste 5 bis 10 Jahre zu günstigen Beiträgen. Danach Reduzierung der versicherten Monatsrente auf 35% mit Erhöhungsoption oder Weiterführung der Versicherung im Rahmen einer Verlängerungsoption zu höheren Beiträgen, Monatsrenten vom mittleren bis höherem Dienst von 1.200 € bis 1.800 € möglich, in der Regel keine Kombination mit Risiko-Lebensversicherung in der Verlängerungsphase.